Gesetzliche Krankenkassen

Private Krankenkassen

Beihilfe

Selbstzahler


Näheres zu den Kostenträger

Gesetzliche Krankenversicherungen

Die Abrechnung der Psychotherapiestunden, sowohl die Einzel- wie auch die Gruppentherapie, kann über alle gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. 

 

Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Jedoch ist es wichtig, die Konditionen des abgeschlossenen Vertrages zu kennen. Informieren Sie sich daher vor Aufnahme der Behandlung bei ihrer Kasse bzw. in ihren Vertragskonditionen über folgende Fragen:

– Werden psychotherapeutische Leistungen übernommen?

– Welches Kontingent an Stunden wird übernommen?

– Werden die Kosten voll oder eventuell nur anteilig (im Sinne welches Steigerungssatzes) erstattet?

– Wird vor Beginn der Therapie ein gutachterlicher Bericht verlangt? Gibt es Formulare, die auszufüllen sind?

Sie können zu ihrer eigenen Absicherung auch um eine schriftliche Beantwortung der genannten Fragen bei Ihrer Krankenkasse bitten. Bringen Sie zudem auszufüllende Formulare gern zum Termin mit. 

 Beachten Sie dazu auch die folgenden Hinweise:

Viele private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen lediglich einen Steigerungssatz von 2,3 und lassen nur in Ausnahmefällen höhere Erstattungssätze gelten. Bei einem Steigerungsfaktor von 2,3 ist wirtschaftliches Arbeiten in Privatpraxen kaum möglich, weswegen in der Regel höhere Steigerungsfaktoren angesetzt werden müssen.

Es kann daher sein, dass (bei Nichterstattung durch die privaten Krankenkasse) der Differenzbetrag zwischen dem angesetzten Steigerungsfaktor und dem noch oft angewandten Steigerungsfaktor von 2,3 selbst getragen werden muss. Einzelheiten dazu werden bei Therapiebeginn in einer Honorarvereinbarung festgelegt. Unter den  Links am Seitenende finden Sie zu dem Thema weiterführende Informationen.

 

Hier ein Auszug aus der Gebührenordnung von Psychotherapeuten:

Angewandte Leistung

GOP-Ziffer

Euro

Psychotherapie

Einzelgespräch 50 min

870 (3,0)

131,15

Psychotherapie Einzelgespräch

mit erhöhtem Aufwand

870 (3,5)

153,00

Erhebung biographischer

Anamnese (einmalig zu Beginn der Therapie)

860 (3,0)

160,87

Diagnostik/Auswertung

Fragebögen

857

16,90

Therapieantrag für Krankenkasse (bei Beantragung und Verlängerung)

85

67,03

pro h

Telefonische Beratung

je nach Dauer

1

3

10,72

30,60

Beihilfe

Beihilfestellen übernehmen in der Regel anteilig zur PK die Kosten für eine Psychotherapie. Die Übernahmebedingungen sollten jedoch vor Beginn der Behandlung mit der zuständigen Stelle geklärt werden. 

Die notwendigen Formular der Beihilfestelle Hessen finden Sie hier. Beihilfeberechtigte des Bundes finden alle wichtigen Informationen und Formulare hier auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes. 

Selbstzahler

Als Selbstzahler besteht lediglich ein Behandlungsvertrag zwischen dem Klienten und der Therapeutin. So wird die Inanspruchnahme einer Psychotherapie gegenüber ihrer Krankenkasse nicht aktenkundig, was in einigen Fällen (siehe Linksammlung unten) von Bedeutung sein kann. Zudem kann die Behandlung in der Regel ohne Wartezeit und Reglementierungen begonnen werden. 

Im Falle, dass keine Symptomatik mit Krankheitswert vorliegt, sondern eine Beratung/ ein Coaching gewünscht ist, stellt dies keine Leistung der Krankenkasse dar. Die Kosten sind dementsprechend selbst zu tragen.  

Die Kosten pro Sitzung richten sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) und sind unter Umständen nach §33 EStG als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. 

Links

Weiterführende Links

Hier können Sie sich näher über die Kostenproblematik bei psycho-therapeutischen Privatbehandlungen informieren. 

Lesen

Erfahren Sie in diesem Artikel mehr über die Problematik Inanspruchnahme von Psychotherapie und Auswirkungen auf Verbeamtung/ Versicherungen. 

Notfallkontakte

Wenn Sie oder jemand den Sie kennen, sich in einem psychischen Notfall befindet, können Sie sich an folgende Einrichtungen wenden:

In akuten Fällen, in denen eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung besteht, sollte umgehend der Notarzt (Tel: 112) gerufen oder die Rettungsleitstelle (Tel: 06421/ 19222) kontaktiert werden.

Für eine Anbindung an die psychiatrische Versorgung: 

– Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (Tel: 06421/ 4040)

– UKGM Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (Tel: 06421/ 5865200)

Für eine kostenlose und anonyme telefonische Beratung:

– Telefonseelsorge (Tel: 0800/ 1110111)

Unterstützung und Beratung für Betroffene und Angehörige:

– Sozialpsychiatrischer Dienst Marburg (Tel: 06421/ 4054131)

Adresse:

Marburger Straße 71

35043 Marburg

Telefonnummer:

0173/ 85 11 226

Email:

kontakt@praxisfuerpsychologie-schaefer.de

Oder direkt über das Kontaktformular.

Bitte achten Sie bitte dabei darauf, keine sensiblen, persönlichen Daten (z.B. Details ihrer Erkrankung u.ä.) über Email oder das Kontaktformular zu schicken. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Zustellung dieser Daten an uns teilweise unverschlüsselt erfolgt.